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   OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11   

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https://dejure.org/2012,1645
OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11 (https://dejure.org/2012,1645)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.02.2012 - 1 U 68/11 (https://dejure.org/2012,1645)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 1 U 68/11 (https://dejure.org/2012,1645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 170 Abs. 1 InsO
    Ansprüche der Bank bei Zahlungen auf sicherungsabgetretene Forderungen in der Insolvenz des Sicherungszedenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Bank bei Zahlungen auf sicherungsabgetretene Forderungen in der Insolvenz des Sicherungszedenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 170 Abs. 1
    Ansprüche der Bank bei Zahlungen auf sicherungsabgetretene Forderungen in der Insolvenz des Sicherungszedenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Globalzession nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05

    Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11
    Dies hat bereits das Landgericht zutreffend unter Heranziehung der unmittelbar einschlägigen Entscheidung des BGH vom 26.6.2008, Az. IX ZR 47/05 (NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ausgeführt.

    Dies folgt aus den genannten Vorschriften und entspricht ständiger, zutreffender Rspr. des BGH (vgl. BGHZ 70, 86, 93.170, 206, 213. BGH ZIP 2008, 1437, 1438).

    In diesem Fall muss sie jedoch nach §§ 675, 667 BGB die von ihr entgegengenommenen Zahlungen nach § 667 BGB an den Schuldner bzw. in der Insolvenz an den Insolvenzverwalter herausgeben (vgl. BGHZ 170, 121, 125. ZIP 2008, 1437, 1438).

    Aus der von beiden Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 26.6.2008 (IX ZR 47/05, NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ergibt sich nicht, dass der BGH davon ausgeht, dass einer durch Globalzession gesicherten Bank bei Zahlungen auf ein Konto des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich dabei betroffener zedierter Forderungen keine Rechte aus entstandenen Absonderungsrechten zustehen kann.

    Sind einer Bank durch Globalzession Forderungen eines Kunden abgetreten worden und gehen vor Aufdeckung der Abtretung nach außen und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Kunden noch Zahlungen von dessen Gläubigern auf abgetretene Forderungen auf einem bei der Bank geführten Konto des Kunden ein, kann die Bank gegenüber dem wegen dieser Zahlungen bestehenden Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht mit ihren Forderungen aufrechnen (BGH, Urteil vom 26.6.2008, Az.: IX ZR 47/05).

    Dies hat bereits das Landgericht zutreffend unter Heranziehung der unmittelbar einschlägigen Entscheidung des BGH vom 26.6.2008, Az. IX ZR 47/05 (NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ausgeführt.

    Dies folgt aus den genannten Vorschriften und entspricht ständiger, zutreffender Rspr. des BGH (vgl. BGHZ 70, 86, 93.170, 206, 213. BGH ZIP 2008, 1437, 1438).

    In diesem Fall muss sie jedoch nach §§ 675, 667 BGB die von ihr entgegengenommenen Zahlungen nach § 667 BGB an den Schuldner bzw. in der Insolvenz an den Insolvenzverwalter herausgeben (vgl. BGHZ 170, 121, 125. ZIP 2008, 1437, 1438).

    Aus der von beiden Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 26.6.2008 (IX ZR 47/05, NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ergibt sich nicht, dass der BGH davon ausgeht, dass einer durch Globalzession gesicherten Bank bei Zahlungen auf ein Konto des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich dabei betroffener zedierter Forderungen keine Rechte aus entstandenen Absonderungsrechten zustehen kann.

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZR 98/08

    Zum Rechtserwerb vorausabgetretener Kontokorrentforderungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11
    Dies hat bereits das Landgericht zutreffend unter Heranziehung der unmittelbar einschlägigen Entscheidung des BGH vom 26.6.2008, Az. IX ZR 47/05 (NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ausgeführt.

    Aus der von beiden Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 26.6.2008 (IX ZR 47/05, NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ergibt sich nicht, dass der BGH davon ausgeht, dass einer durch Globalzession gesicherten Bank bei Zahlungen auf ein Konto des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich dabei betroffener zedierter Forderungen keine Rechte aus entstandenen Absonderungsrechten zustehen kann.

    Dies hat bereits das Landgericht zutreffend unter Heranziehung der unmittelbar einschlägigen Entscheidung des BGH vom 26.6.2008, Az. IX ZR 47/05 (NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ausgeführt.

    Aus der von beiden Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 26.6.2008 (IX ZR 47/05, NZI 2009, 599 = ZIP 2008, 1437) ergibt sich nicht, dass der BGH davon ausgeht, dass einer durch Globalzession gesicherten Bank bei Zahlungen auf ein Konto des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich dabei betroffener zedierter Forderungen keine Rechte aus entstandenen Absonderungsrechten zustehen kann.

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11
    Entstehung und Werthaltigmachung von einer Globalzession unterfallenden Forderungen stellen nach nunmehriger, zutreffender Rspr. des BGH grundsätzlich - so auch hier - eine kongruente Deckung dar (vgl. BGHZ 174, 297, Rz 17 ff.. 189, 1).

    Entstehung und Werthaltigmachung von einer Globalzession unterfallenden Forderungen stellen nach nunmehriger, zutreffender Rspr. des BGH grundsätzlich - so auch hier - eine kongruente Deckung dar (vgl. BGHZ 174, 297, Rz 17 ff.. 189, 1).

  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 237/05

    Umfang einer formularmäßigen Vorausabtretung gegenwärtiger und zukünftiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11
    Die hinreichende Bestimmtheit ist danach auch insoweit gewährleistet (für Zulässigkeit einer Klausel der hier vorliegenden Art auch BGH WM 2008, 65. Ganter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, Bd. II, 4. Aufl., § 96 Rn. 46).

    Die hinreichende Bestimmtheit ist danach auch insoweit gewährleistet (für Zulässigkeit einer Klausel der hier vorliegenden Art auch BGH WM 2008, 65. Ganter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, Bd. II, 4. Aufl., § 96 Rn. 46).

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11
    In diesem Fall muss sie jedoch nach §§ 675, 667 BGB die von ihr entgegengenommenen Zahlungen nach § 667 BGB an den Schuldner bzw. in der Insolvenz an den Insolvenzverwalter herausgeben (vgl. BGHZ 170, 121, 125. ZIP 2008, 1437, 1438).

    In diesem Fall muss sie jedoch nach §§ 675, 667 BGB die von ihr entgegengenommenen Zahlungen nach § 667 BGB an den Schuldner bzw. in der Insolvenz an den Insolvenzverwalter herausgeben (vgl. BGHZ 170, 121, 125. ZIP 2008, 1437, 1438).

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.02.2012 - 1 U 68/11
    Dies folgt aus den genannten Vorschriften und entspricht ständiger, zutreffender Rspr. des BGH (vgl. BGHZ 70, 86, 93.170, 206, 213. BGH ZIP 2008, 1437, 1438).

    Dies folgt aus den genannten Vorschriften und entspricht ständiger, zutreffender Rspr. des BGH (vgl. BGHZ 70, 86, 93.170, 206, 213. BGH ZIP 2008, 1437, 1438).

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